27.8.2026
von
Sara Masouleh

Rattenbefall Meldepflicht: Wer muss die Nager-WG anzeigen?

Es ist kurz nach zehn, du bringst noch schnell den Müll raus. Da huscht etwas an der Tonne vorbei. Grau, flink, mit langem Schwanz. Kurzer Schreck. Und dann die Frage, die sich fast jeder in diesem Moment stellt: Muss ich das jetzt irgendwo melden?

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Die ehrliche Antwort: Kommt darauf an, wo du wohnst und wem das Grundstück gehört. Eine bundesweit einheitliche Meldepflicht für Rattenbefall gibt es nicht. Stattdessen regeln Länder und Kommunen das jeweils selbst. Klingt nach Paragrafendschungel, ist aber schnell sortiert. Keine Sorge: Nach diesem Ratgeber weißt du, wer bei den Untermietern mit großem Appetit am Zug ist. Und was du selbst tun kannst.

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Du bist dir noch nicht sicher, ob es wirklich Ratten sind? Dann lohnt vorher ein Blick auf die typischen Anzeichen für einen Rattenbefall.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Kein bundeseinheitliches Melderecht: Ob und wem du Rattenbefall anzeigen musst, steht in Ratten-, Schädlingsbekämpfungs- oder Polizeiverordnungen deines Landes oder deiner Kommune.
  • Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz: § 17 IfSG erlaubt Behörden, die Bekämpfung anzuordnen, und ermächtigt die Länder, Anzeige- und Bekämpfungspflichten per Verordnung festzulegen.
  • Eigentümer sind in der Pflicht: Auf privatem Grund muss in der Regel der Eigentümer für die Bekämpfung sorgen. Je nach Verordnung können auch Nutzungsberechtigte gemeint sein.
  • Mieter melden dem Vermieter: Einen Rattenbefall in deiner Mietwohnung musst du dem Vermieter unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB).
  • Öffentliche Flächen sind Sache der Kommune: Ratten auf Straßen, in Parks oder an Gewässern meldest du deiner Stadt oder Gemeinde.
  • Aussitzen funktioniert nicht: Behörden können Maßnahmen anordnen und notfalls selbst eine Fachfirma beauftragen. Verstöße gegen die Verordnungen sind vielerorts eine Ordnungswidrigkeit.
Ratte neben Mülltonnen im Hinterhof eines Mehrfamilienhauses.

Meldepflicht und Bekämpfungspflicht: zwei Paar Schuhe

Wer sich zum Thema einliest, stolpert schnell über zwei Begriffe. Sie klingen ähnlich, meinen aber Verschiedenes.

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Die Bekämpfungspflicht hat ihre Wurzel im Infektionsschutzgesetz. Ratten gelten als Gesundheitsschädlinge, weil sie Krankheitserreger wie Leptospiren oder Salmonellen übertragen können. Nach § 17 Abs. 2 IfSG ordnet die zuständige Behörde die nötigen Bekämpfungsmaßnahmen an, wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr besteht, dass sie Krankheitserreger verbreiten. Erfordert die Bekämpfung Sachkunde, kann die Behörde verlangen, dass eine Fachkraft beauftragt wird.

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Die Anzeigepflicht, also das aktive Melden bei der Behörde, steht so nicht direkt im Bundesgesetz. § 17 Abs. 5 IfSG ermächtigt vielmehr die Landesregierungen, per Rechtsverordnung festzulegen, dass Eigentümer, Nutzungsberechtigte oder Besitzer einen Befall feststellen, der Behörde anzeigen und bekämpfen müssen. Die Länder können diese Befugnis auch an Kommunen weitergeben.

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Das Ergebnis: Die Pflicht, gegen Ratten vorzugehen, trifft Eigentümer praktisch überall. Wer wann wem etwas melden muss, unterscheidet sich dagegen von Ort zu Ort.

So unterschiedlich regeln es die Städte

Ein paar Beispiele zeigen, wie bunt der Flickenteppich ist. Sie beruhen auf den Informationsseiten der jeweiligen Städte (Stand September 2026):

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StadtWer muss melden oder handelnZuständige Stelle
BerlinÜblicherweise Hausverwaltungen und Eigentümer; Mieter können die Meldung dem Vermieter überlassenGesundheitsamt des Bezirks
HamburgRatten auf öffentlichem Grund soll jeder melden; auf Privatgrund muss der Eigentümer unverzüglich bekämpfen lassenInstitut für Hygiene und Umwelt
DresdenEigentümer oder Verwalter müssen bekämpfen und den Befall unverzüglich meldenAmt für Gesundheit und Prävention
MünchenEigentümer oder NutzungsberechtigteGesundheitsreferat

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Wie es bei dir aussieht, findest du am schnellsten auf der Website deiner Stadt, etwa mit der Suche nach "Rattenbefall melden" und deinem Ortsnamen. Alternativ hilft ein Anruf beim Gesundheitsamt oder Ordnungsamt. Dort erfährst du auch, welche Stelle bei dir zuständig ist.

Wer muss handeln: Eigentümer, Vermieter oder Mieter?

Als Eigentümer

Gehört dir das Haus oder das Grundstück, bist du in aller Regel derjenige, der für die Bekämpfung sorgen muss. Ob du den Befall zusätzlich der Behörde anzeigen musst, hängt von der örtlichen Verordnung ab. Im Zweifel meldest du ihn lieber einmal zu viel. Die Behörde berät dich dann auch zu den nächsten Schritten.

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Als Vermieter

Für Vermieter gilt im Verhältnis zur Behörde dasselbe wie für jeden Eigentümer. Mietrechtlich kommt hinzu: Ein Rattenbefall kann ein Mangel der Mietsache sein, und die Mietsache in einem ordentlichen Zustand zu halten, ist grundsätzlich Sache des Vermieters. Wer am Ende die Kosten trägt, hängt allerdings vom Einzelfall ab, zum Beispiel davon, wodurch der Befall entstanden ist. Mehr dazu, wer den Kammerjäger bezahlt, Mieter oder Vermieter, liest du in unserem eigenen Ratgeber.

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Als Mieter

Deine wichtigste Pflicht steht im Mietrecht: Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel, musst du ihn dem Vermieter unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB). Meldest du zu spät und wird der Schaden dadurch größer, kannst du für die Folgen haften. Außerdem kannst du für die Zeit ohne Anzeige in der Regel keine Minderung geltend machen.

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Ob du darüber hinaus auch gegenüber der Behörde meldepflichtig bist, regelt die örtliche Verordnung. Manche erfassen neben Eigentümern auch Nutzungsberechtigte. In Berlin etwa können Mieter die Meldung laut Stadtportal dem Vermieter überlassen.

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Reagiert dein Vermieter nicht, darfst du das Gesundheitsamt oder Ordnungsamt selbst informieren. Viele Städte nehmen solche Hinweise ausdrücklich an und sprechen dann den verantwortlichen Eigentümer an. Ob und in welcher Höhe du die Miete mindern kannst, ist eine Einzelfallfrage. Kürz die Miete deshalb nicht auf eigene Faust, sondern lass dich vorher beraten, etwa vom Mieterverein.

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Auf öffentlichen Flächen

Siehst du Ratten auf dem Gehweg, im Park oder am Bach, ist nicht der Nachbar zuständig, sondern die Kommune. Melde die Sichtung dort. Die Bekämpfung auf öffentlichem Grund übernimmt die Stadt oder Gemeinde.

Was nach der Meldung passiert

Der genaue Ablauf unterscheidet sich je nach Stadt. Typisch ist, dass die Behörde die Meldung aufnimmt, sich ein Bild von der Lage macht und den Verantwortlichen auf seine Pflichten hinweist. Das Gesetz gibt ihr dabei einige Werkzeuge an die Hand:

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  • Anordnung: Die Behörde kann die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen anordnen.
  • Fachkräfte: Sie kann verlangen, dass der Verpflichtete eine sachkundige Fachkraft beauftragt.
  • Ersatzvornahme: Kommt der Verpflichtete dem nicht nach, kann die Behörde selbst Fachkräfte beauftragen. Die Kosten landen dann in der Regel beim Verpflichteten.
  • Duldung: Wer ein Recht am Grundstück oder die tatsächliche Gewalt darüber hat, muss die Maßnahmen dulden.
  • Kontrolle: Je nach Verordnung kann verlangt werden, Abschluss und Ergebnis der Bekämpfung mitzuteilen.

Auf privatem Grund tragen Eigentümer beziehungsweise Nutzungsberechtigte die Kosten der Bekämpfung, so formuliert es zum Beispiel die Stadt München. Kommen die Ratten aus dem öffentlichen Kanalnetz, ist dort die Kommune gefragt. Ein guter Grund, bei der Meldung auch zu erwähnen, wo du die Tiere gesehen hast.

Aussitzen? Keine gute Idee

Die Hoffnung, dass die Chaos-WG von allein weiterzieht, erfüllt sich selten. Ratten sind anpassungsfähig und vermehren sich rasant. Das Hamburger Institut für Hygiene und Umwelt rechnet mit rund 600 Nachkommen pro Weibchen und Jahr, Kinder und Kindeskinder eingerechnet. Wer genauer wissen will, wie schnell sich Ratten vermehren, findet dazu einen eigenen Ratgeber.

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Dazu kommt die rechtliche Seite. Ignorierst du eine Bekämpfungs- oder Anzeigepflicht, kann die Behörde Maßnahmen anordnen und im Zweifel auf deine Kosten durchsetzen. Viele kommunale Verordnungen stufen es außerdem als Ordnungswidrigkeit ein, wenn jemand Ratten nicht bekämpft oder einen Befall nicht unverzüglich anzeigt. Die Höhe möglicher Bußgelder regelt jede Verordnung selbst.

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Das hilft wirklich: dein Plan in fünf Schritten

  • Befall dokumentieren: Fotografiere Nagespuren, Laufwege und Kotspuren und notiere Datum und Ort. Das hilft bei jeder Meldung.
  • Richtig melden: Als Mieter informierst du Vermieter oder Hausverwaltung, am besten schriftlich. Als Eigentümer prüfst du, ob deine Kommune eine Anzeige beim Gesundheits- oder Ordnungsamt verlangt.
  • Öffentliche Flächen nicht vergessen: Ratten auf Straße, Spielplatz oder am Gewässer meldest du der Stadt oder Gemeinde.
  • Futterquellen abdrehen: Mülltonnen geschlossen halten, kein Vogelfutter am Boden, keine Speisereste auf den Kompost.
  • Profi holen: Ein sachkundiger Fachbetrieb findet die Ursache, bekämpft gezielt und dokumentiert die Maßnahmen. Das ist gerade dann wichtig, wenn eine Behörde nachfragt.

Fazit: Melden ist gut, handeln ist besser

Eine Meldepflicht für Rattenbefall gibt es, aber nicht überall in derselben Form. Die Grundregel lässt sich trotzdem merken: Eigentümer kümmern sich um die Bekämpfung, Mieter informieren den Vermieter, und Ratten auf öffentlichem Grund gehen an die Kommune. Die Details verrät dir deine Stadt.

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Rattenbefall ist unangenehm, aber lösbar. Du bist den Nagern nicht ausgeliefert, und jetzt weißt du auch, wer wann dran ist. Wenn du Unterstützung bei der professionellen Rattenbekämpfung brauchst, ist McKill für dich da. Ruf an, schreib uns per WhatsApp oder nutz das Kontaktformular. Wir melden uns bei dir.

Häufig gestellte Fragen

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Muss ich Rattenbefall beim Gesundheitsamt melden?

Das hängt von deinem Bundesland und deiner Kommune ab. Viele Städte verpflichten Eigentümer oder Verwalter, einen Befall dem Gesundheitsamt oder einer anderen Stelle anzuzeigen, etwa Dresden. Andere regeln es anders, Hamburg zum Beispiel verlangt die Meldung vor allem für Ratten auf öffentlichem Grund. Die Website deiner Stadt oder ein Anruf beim Gesundheits- oder Ordnungsamt schafft Klarheit.

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Muss ich als Mieter Ratten melden?

Ja, und zwar deinem Vermieter oder der Hausverwaltung. Nach § 536c BGB musst du Mängel der Mietsache unverzüglich anzeigen. Ob du zusätzlich der Behörde gegenüber meldepflichtig bist, regelt die örtliche Verordnung. Bleibt dein Vermieter untätig, kannst du das Gesundheits- oder Ordnungsamt selbst informieren.

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Wer bezahlt die Rattenbekämpfung?

Auf öffentlichem Grund die Kommune. Auf privatem Grund tragen in der Regel Eigentümer beziehungsweise Nutzungsberechtigte die Kosten. Im Mietverhältnis ist die Beseitigung eines Befalls grundsätzlich Sache des Vermieters, im Einzelfall kann es aber anders aussehen, etwa wenn der Mieter den Befall verursacht hat. Bei Unsicherheit hilft eine Rechtsberatung, zum Beispiel beim Mieterverein oder Eigentümerverband.

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Was passiert, wenn ich einen Rattenbefall nicht melde oder nicht bekämpfe?

Die Behörde kann Maßnahmen anordnen und bei Untätigkeit selbst eine Fachfirma beauftragen, in der Regel auf Kosten des Verpflichteten. Viele Verordnungen werten Verstöße außerdem als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Als Mieter riskierst du bei verspäteter Mängelanzeige, für Folgeschäden zu haften.

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Sind bestimmte Rattenköder inzwischen verboten?

Für Köder mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen, sogenannten Antikoagulanzien, gelten seit dem 1. Juli 2026 strengere Zulassungsbedingungen. Die befallsunabhängige Dauerbeköderung, also das vorsorgliche Auslegen von Giftködern ohne festgestellten Befall, ist damit nicht mehr erlaubt. Vor dem Einsatz muss ein Befall ermittelt werden, und die Mittel sind nur noch für sachkundige berufsmäßige Verwender vorgesehen. Ein gezielter Einsatz durch Fachleute bei festgestelltem Befall bleibt möglich.

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