Kammerjäger: Zahlen Mieter oder Vermieter?
Ein Schädlingsbefall ist mehr als nur eine lästige Unannehmlichkeit. Er kann erhebliche Schäden anrichten und gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Aber wer muss eigentlich für die Kosten eines Kammerjägers aufkommen – Mieter oder Vermieter?
Bei deinem eigenen Wohneigentum ist die Sache relativ klar – wenn du nicht über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügst, musst du die Kosten für den Kammerjäger tragen. Im Mietrecht sind die Aufwendungen für die Schädlingsbekämpfung oft aber schwieriger zuzuordnen.
In diesem Artikel erklären wir, wer wann zur Kasse gebeten wird und was das Gesetz im Detail dazu sagt.
Schädlingsbekämpfung als Mieter oder Vermieter bezahlen: Das sagt das Gesetz
Wenn es um die Frage geht, ob Mieter oder Vermieter die Kosten für einen Kammerjäger übernehmen müssen, spielt das Mietrecht eine entscheidende Rolle. Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich ist. Doch es gibt Ausnahmen.
Gesetzliche Grundlagen
Laut § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Das bedeutet, dass er im Normalfall für Schädlingsbekämpfungskosten aufkommen muss, da diese zur Instandhaltung gehören. Allerdings gibt es Situationen, in denen die Kosten für den Kammerjäger vom Mieter anstelle des Vermieters übernommen werden müssen.
In diesen Fällen zahlen Mieter für den Kammerjäger
Es gibt bestimmte Umstände, unter denen sie für die Kosten eines Kammerjägers aufkommen müssen. Diese hängen oft mit dem individuellen Verhalten und den Bedingungen der Wohnung zusammen.
Verursacherprinzip
Wenn der Schädlingsbefall nachweislich durch sein Verhalten verursacht wurde, muss der Mieter anstelle des Vermieters die Kosten für den Kammerjäger tragen. Dazu zählen beispielsweise unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln oder mangelnde Sauberkeit, die Schädlinge anzieht.
Auch das Hereinbringen von Möbeln oder Gegenständen, die bereits befallen sind, kann zur Kostenpflicht führen.
Kleinreparaturklausel
Manche Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel, die Mieter verpflichtet, kleinere Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag selbst zu tragen. Unter Umständen kann auch eine einmalige Schädlingsbekämpfung darunterfallen, wenn der Betrag gering ist und im Rahmen dieser Klausel liegt.
Dies ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich und sollte im Mietvertrag genau nachgeprüft werden.
Fehlende Meldung
Ein weiterer Fall, in dem er die Kosten übernehmen muss, ist die verspätete Meldung eines Schädlingsbefalls. Wenn er den Vermieter nicht rechtzeitig informiert und sich der Befall dadurch verschlimmert, kann er für die entstandenen Mehrkosten haftbar gemacht werden.
Wann zahlen Vermieter für Kammerjäger?
Vermieter haben in vielen Fällen die Kosten für einen Kammerjäger zu tragen. Im Einzelfall hängt es aber vor allem davon ab, wie der Schädlingsbefall zustande gekommen ist und welche Vereinbarungen im Mietvertrag getroffen wurden.
Instandhaltungspflicht
Die Instandhaltungspflicht bedeutet, dass er für die allgemeine Schädlingsbekämpfung verantwortlich ist, insbesondere wenn der Befall nicht durch das Verschulden des Mieters entstanden ist.
Wenn beispielsweise Ratten durch bauliche Mängel ins Haus gelangen, muss der Vermieter die Kosten übernehmen. Auch bei Schädlingen, die durch undichte Stellen oder andere bauliche Mängel ins Gebäude gelangen, ist er in der Pflicht.
Regelmäßige Schädlingsbekämpfung
In einigen Regionen und Gebäuden kann eine regelmäßige Schädlingsbekämpfung notwendig sein. In solchen Fällen sind die Kosten für präventive Maßnahmen meist vom Vermieter zu tragen, da diese zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands des Gebäudes beitragen.
Besonders in älteren Gebäuden oder solchen mit bekannten Schädlingsproblemen ist eine regelmäßige Bekämpfung durch einen professionellen Kammerjäger oft unerlässlich.
Mietvertragliche Regelungen
Einige Mietverträge enthalten spezielle Regelungen zur Schädlingsbekämpfung. Es ist wichtig, dass beide Parteien diese Klauseln genau kennen. Oftmals wird darin festgelegt, wer in welchen Fällen die Kosten zu tragen hat.
Diese vertraglichen Vereinbarungen können individuell ausgehandelt sein und gehen den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen vor.
Aber ganz gleich, ob den Kammerjäger Mieter oder Vermieter zahlen – das Schädlingsproblem sollte zügig angegangen werden.
Worauf müssen Vermieter bei einem Schädlingsbefall achten?
Ein Schädlingsbefall erfordert schnelles und effizientes Handeln. Dabei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, um spätere rechtliche und praktische Probleme zu vermeiden.
- Dokumentation
Eine gründliche Dokumentation des Schädlingsbefalls und der durchgeführten Maßnahmen ist unerlässlich. Fotos, Berichte des Kammerjägers und schriftliche Mitteilungen an die Mieter können später als Nachweis dienen, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist.
- Informieren
Er sollte umgehend über den Schädlingsbefall und die geplanten Maßnahmen informieren. Eine transparente Kommunikation hilft, Missverständnisse zu vermeiden und die Zusammenarbeit der Mieter zu sichern, was oft notwendig ist, um die Schädlinge effektiv zu bekämpfen – besonders bei großem Befall oder sie die Wohnung kurzzeitig verlassen müssen.
- Fachfirma beauftragen
Es ist ratsam, eine professionelle Schädlingsbekämpfungsfirma zu beauftragen, die über die entsprechenden Zertifikate und Erfahrungen verfügt. Das gewährleistet, dass die Maßnahmen effektiv und gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
- Präventive Maßnahmen
Sie sollten auch präventive Maßnahmen ergreifen, um Schädlingsbefall vorzubeugen. Dazu gehören regelmäßige Inspektionen, das Abdichten von potenziellen Eintrittsstellen und das Informieren über Verhaltensweisen, die Schädlinge anziehen können.
Kammerjäger: Wann zahlen Mieter oder Vermieter?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kostenübernahme für Kammerjäger zwischen Mieter und Vermieter je nach Ursache des Befalls und den Regelungen im Mietvertrag variiert. Ein finaler Überblick:
- Mieter zahlen: Wenn sie den Befall durch eigenes Verhalten verursacht haben oder wenn eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag greift. Auch bei verspäteter Meldung des Befalls können sie haftbar gemacht werden.
- Vermieter zahlen: Wenn der Befall durch bauliche Mängel oder allgemeine Instandhaltungspflichten verursacht wurde oder wenn regelmäßige Präventivmaßnahmen erforderlich sind. Auch spezielle mietvertragliche Regelungen können die Kostenübernahme festlegen.
Bei Geld hört die Freundschaft – und ein einvernehmliches Miet-Verhältnis – oft auf. Es ist also enorm wichtig, dass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten kennen, um bei einem Schädlingsbefall angemessen reagieren zu können. Eine klare Kommunikation und rechtzeitige Maßnahmen tragen dazu bei, Konflikte zu vermeiden – und zu klären, ob Vermieter oder Mieter für den Kammerjäger aufkommen müssen.
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