Ratten im Haus? Wir kümmern uns drum!
Ratten entfernen gegen die Seuchengefahr
Einen Rattenbefall dürfen Sie nicht zulassen, denn diese Tiere sind nicht nur schwere Schädlinge, sondern übertragen auch Seuchen. Ihre Bekämpfung ist unerlässlich.
Infektionskrankheiten durch Ratten
Neben dem Hantavirus mit seinen diversen Unterarten übertragen Ratten und auch Mäuse mindestens 42 weitere Viren und Bakterien, die für Menschen und Tiere gefährlich sind.
Regelungen im Infektionsschutzgesetz
Die Rattenbekämpfung regelt in Deutschland das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit Verordnungen der Länder. Gewerbebetriebe werden streng kontrolliert.
Wer bezahlt für die Rattenbekämpfung?
Im privaten Bereich ist dies unterschiedlich geregelt. In Niedersachsen etwa sind Grundstückseigentümer verpflichtet, die Kosten für die Rattenbekämpfung zu tragen.
Kontrollen durch das Gesundheitsamt
Lebensmittelverarbeitende Betriebe werden durch das Gesundheitsamt kontrolliert, ob sie ein Schädlingsmonitoring und die konsequente Schädlingsbekämpfung durchführen.
Vorbeugung gegen Rattenbefall
Ratten und andere Schädlinge lassen sich unter anderem fernhalten, indem Bioabfälle verschlossen aufbewahrt und zeitnah entsorgt werden. Auch bauliche Mängel darf es nicht geben.
Sag uns Bescheid!
Benötigst Du Hilfe bei der Beseitigung von Ungeziefer? Dann melde dich gerne schnell und einfach über unser Kontaktformular bei uns.
Wir werden Deine Anfrage sichten und uns innerhalb von 2h bei Dir zurückmelden.
Ratten entfernen lassen vom Profi
Wir gehen professionell vor, wenn du einen Rattenbefall bei dir festgestellt hast. Neben der Rattenbekämpfung untersuchen wir die Zugänge der Nager und verschließen sie, richten ein Monitoring ein und beraten dich zum weiteren Vorgehen. Oft hilft es schon, Dach- und Kellerluken mit engmaschigen Gittern zu verschließen, Löcher und Lücken im Mauerwerk abzudichten, einige Giftköder auszulegen sowie schadhafte Sielleitungen zu reparieren. Auch den Tierschutz beachten wir bei der Rattenbekämpfung, die daher so erfolgt, dass den Nagern kein unnötiges Leid zugefügt wird. Für die Bekämpfung von Ratten verfügen wir über den vorgeschriebenen Sachkundenachweis nach § 4 Absatz 1a TierSchG. Damit dürfen wir auch Biozide für die Bekämpfung einsetzen, mit denen wir aber umsichtig umgehen. Wir verwenden ausschließlich Stoffe, die das Umweltbundesamt anerkannt hat (§ 18 Absätze 1, 4 IfSG). Kontaktiere uns, damit wir bei dir Ratten entfernen!
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