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Allgemeine Geschäftsbedingungen der McKill GmbH

1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen von McKill GmbH (nachfolgend: „Anbieter“) gelten für alle Verträge, die der Kunde mit dem Anbieter hinsichtlich der angebotenen Dienstleistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

(2) Kunden im Sinne von § 1 Abs. 1 sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, wobei ein Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist ein Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

(3) Alle abweichenden Vereinbarungen oder Ergänzungen erfordern die Schriftform.

2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Dienstleistungen stellt kein bindendes Angebot des Anbieters dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, beim Anbieter einen Auftrag aufzugeben.

(2) Durch die Erteilung eines Auftrags gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Mit der Auftragsvergabe an den Anbieter versichert der Kunde unbeschränkt geschäftsfähig zu sein. Der Anbieter ist nicht verpflichtet das Angebot des Kunden anzunehmen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von sieben Werktagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail oder auf dem postalen Schriftverkehr, spätestens mit der ersten Leistung oder Lieferung.

(4) Alle unseren Dienstleistungsangebote sind freibleibend und unverbindlich.

3 Serviceverträge

(1) Die vertragliche Verpflichtung unserer Dienstleistung kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, per E-Mail oder Postalisch, seitens des Anbieters zustande, spätestens mit der ersten Lieferung oder dem ersten Service.

(2) Jegliche Änderungen bedürfen einer Ergänzung eines Servicevertrages. Bis zur Mitteilung durch den Kunden sind nur die vereinbarten Leistungen geschuldet.

4 Vertragspflichten

(1) Die jeweiligen Vertragspflichten werden mit dem Kunden in Schriftform vereinbart. Bei mündlicher Beauftragung wird die Auftragsannahme durch den Anbieter zusätzlich schriftlich bestätigt.

(2) Jegliche Änderungen des Vertragsgegenstandes müssen jeweils in Schriftform bestätigt werden.

(3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dem Anbieter die jeweiligen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, damit dieser die vereinbarten Leistungen inklusive anfallender Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen störungsfrei erbringen kann. Freie Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten sowie die Bestimmung eines Ansprechpartners beim Kunden sind die Voraussetzungen zur Leistungserbringung durch den Anbieter. Betriebliche Änderungen der Verhältnisse beim Kunden sind dem Anbieter sofort mitzuteilen. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten ist der Kunde zum Schadenersatz verpflichtet.

(4) Liegen beim Kunden Umstände vor, die eine Verzögerung der Dienstleistung durch den Anbieter beeinträchtigen, ist der Anbieter zu einer angemessenen Fristsetzung berechtigt, um diese Umstände zu beseitigen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Anbieter über die bereits beschafften Materialien anderweitig verfügen.

(5) Werden gegenüber einem Kunden, der Unternehmer ist, Serviceleistungen erbracht, gilt jede der folgenden Maßnahmen, Anfahrt, Begutachtung und Beratung als erbrachte Dienstleistung, sofern der Anbieter diese aufgrund einer der nachfolgend genannten Einschränkungen nicht ordnungsgemäß erfüllen kann:

  • Mangelnde Erreichbarkeit eines Ansprechpartners
    • Unbekannter Erfüllungsort aufgrund ungenauer Ortsangaben
    • Wartezeit von mehr als 20 Minuten am Erfüllungsort
    • Verweigerung der Annahme der Dienstleistung oder der Serviceleistung durch den Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen

5 Dienstleistungen

(1) Der Kunde hat unseren Mitarbeitern den Zugang zu den Objekten oder den Räumlichkeiten an den vereinbarten Terminen zu gewähren.

(2) Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, alle vorhandenen Informationen bezüglich des Befalls und bereits selbst durchgeführter Maßnahmen mitzuteilen.

(3) Der Anbieter verpflichtet sich, den Auftrag mit gebührender Sorgfalt und nach anerkannten Methoden auszuführen sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen einzuhalten.

(4) Der Anbieter verwendet Materialien, die ausschließlich in Deutschland zugelassen sind.

(5) Eine Behebung der Ursache eines Schädlingsbefalls wird durch unsere Maßnahmen nicht entsprochen. Ein Schädlingsbefall kann sich zu jedem Zeitpunkt und auf von uns nicht beeinflussbaren Umstände bilden, einer Garantie für dauerhafte Beseitigung kann nicht entsprochen werden.

(6) Die Räumlichkeiten dürfen während der Maßnahmen, der Arbeitsausführung und der Abtrocknungszeiten nicht vollständig genutzt werden. Das Betreten dieser Räumlichkeiten ist dem

Kunden während einer Maßnahme nur teilweise mit entsprechendem Personenschutz gestattet. Bei Nichtbeachtung wird für Folgeschäden keine Haftung übernommen.

(7) Dem Kunden obliegt die Pflicht für eine vollständige und notwendige Belüftung der Räumlichkeiten Sorge zu tragen.

(8) Jegliche Kosten für zusätzliche Aufwendungen, Reinigungsarbeiten sowie technisch bedingte Hilfsmittel sind vom Kunden zu tragen, die auf der Rechnung separat aufgeführt werden.

(9) Eine Haftung für Beschädigungen oder Folgeschäden während der Maßnahmen wird nicht entsprochen. Der Kunde hat für die Zeit der Maßnahmen den Zugang zu den Räumlichkeiten frei von jeglichen Gegenständen zu gewährleisten.

6 Preise

Die vom Anbieter angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise exklusive Steuern. Gegebenenfalls werden zusätzlich anfallende Kosten im Rahmen der jeweiligen Dienstleistung gesondert angegeben.

7 Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Auftragsannahme und ist innerhalb der auf der Rechnung aufgeführten Frist vom Kunden per Vorkasse ohne Abzug fällig. Teilrechnungen für Bestandsverträge werden dem Kunden rechtzeitig in Rechnung gestellt. Bei Serviceverträgen verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist schriftlich gekündigt wird. Der Kunde verpflichtet sich, diese entsprechend unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen zu begleichen. Reklamationen zur Rechnungsstellung sind innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt dem Anbieter anzuzeigen.

8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungspflichten.
(2) Dem Kunden obliegt die Gefahr für die Mietgegenstände, wie Vandalismus, Diebstahl oder Verlust.
(3) Der vertragswidrige Gebrauch der Mietgegenstände ist untersagt.

(4) Der Kunde hat die Mietgegenstände von allen Belastungen und Pfandrechten Dritter fernzuhalten.
(5) Dem Kunden obliegt die Pflicht, jegliche Mängel dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Eine Nachbesserung ist bei Erfolglosigkeit durch Preisminderung zu gewähren.

9 Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet der Anbieter für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen. Im letztgenannten Fall haftet der Anbieter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Anbieter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(2) Eine Haftung, Gewährleistung oder Garantie für den dauerhaften Erfolg von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen kann nicht gewährt werden.

(3) Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen nach erfolgter Leistung schriftlich mit detaillierter Beschreibung beim Anbieter vorzulegen.

(4) Beim Bestehen eines Mangels hat der Anbieter das Recht, diesen durch eine Nachbehandlung oder Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu beheben. Ferner besteht für den Kunden der Erlass der Zahlung oder der Rücktritt vom Auftrag.

10 Höhere Gewalt

(1) Unter höherer Gewalt versteht man Ereignisse aller Art, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weder wirksam noch vorhersehbar waren. Ereignisse dieser Art können Naturkatastrophen, Krieg, Brand, Pandemie oder Einschränkungen aufgrund von Gerichtsbeschlüssen darstellen.

(2) Beim Vorliegen jener Umstände im Sinne von Punkt (1) gerät der Anbieter in Erfüllung seiner Pflicht nicht in Verzug. Der Anbieter bemüht sich seine Verpflichtungen aus dem Vertrag so weit wie möglich zu erfüllen. Bei Verzögerung gewährt der Kunde dem Anbieter eine Anpassung des Zeitplans sowie Erstattung zusätzlicher Kosten, die aufgrund von höherer Gewalt anfallen können.

(3) Wird die Erfüllung eines wesentlichen Teils der vertraglichen Pflichten durch höhere Gewalt für einen ununterbrochenen Zeitraum von sechs Monaten verhindert, können der Anbieter sowie der Kunde den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden.

11 Schlussbestimmungen

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

 

 

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